Mönch werden?

Postulant, Novize, Profess..?

Wie ”wird” man eigentlich Mönch im Ordo St. Wigberti?

Die Grundvoraussetzung ist, daß man eine Berufung in sich spürt – in sich hineinhören…Prinzipiell kann jeder getaufte, unverheiratete Christ mit uns diesen Weg gehen. Die Prüfungszeit (man prüft sich selbst und die Brüder prüfen einen Bewerber), vollzieht sich in folgenden Schritten:

Kennenlernen

Wir empfehlen jedem Interessenten, erst einmal unverbindlich einige Zeit als Gast im Kloster mitzuleben oder das Kloster oftmöglichst zu besuchen, um einen ersten Eindruck des Klosteralltages zu erleben und abzuwägen, ob sich die eigenen Vorstellungen und Wünsche mit dem Leben im Priorat St. Wigberti decken. Dies geschieht im alltäglichen Mitleben, Beten und Arbeiten, sowie in Gesprächen mit dem Prior/Abt und den Brüdern. Wenn der Bewerber spürt, daß er nicht nur seinen eigenen Vorstellungen und Wünschen der Selbstverwirklichung hinterherläuft und sich tiefer prüfen will, ob er den Weg der Nachfolge gehen möchte, kann er einen Antrag auf das Postulat stellen. Voraussetzung hierfür sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein pfarramtliches Zeugnis und ein Lebenslauf.Wenn der Antrag auf das Postulat vom Konvent angenommen wird, beginnt der erste Schritt in ein neues Leben.

Die Zeit des Kennenlernens und der Einführung ist vor allem auch eine Zeit der Motivationsklärung. Zum Gemeinschaftsleben im Gehorsam gegenüber den Regeln des Ordens gehört eine Berufung Gottes, die nicht nur in subjektiver Selbsteinschätzung bestehen kann.

Postulat

Dauer bis zu 1 Jahr. Der Bewerber hat die Möglichkeit, sich in aller Ruhe an das klösterliche Leben ”heranzutasten”. Der Bewerber muss den Mut haben, von alten Lebensgewohnheiten Abstand zu nehmen und sich auf die neue Lebenssituation einzulassen. Er hat jederzeit die Möglichkeit, es sich anders zu überlegen. Er hat jedoch kein Mitspracherecht im Konvent und trägt weiterhin zivil. Auch ein Postulat außerhalb des Klosters ist in Ausnahmefällen möglich, jedoch sollte der Bewerber nach Möglichkeit soviel Zeit wie möglich im Kloster verbringen und am monastischen Leben teilnehmen. Keiner wird den Bewerber drängen, eine Entscheidung zu fällen, ob er den Weg weitergehen will oder nicht. Nach etwa 1 Jahr des Mitlebens als Postulant kann er einen Antrag auf das Noviziat stellen.

Noviziat

Dauer 1 -2 Jahre. Das Noviziat ist die eigentliche ”Lehrzeit” – wenn man bedenkt, daß wir alle immer Lernende sind. Das Noviziat beginnt mit der Einkleidung – d.h. der Novize bekommt das Habit (die ”Kutte”), bestehend aus einer Tunika (Untergewand), dem Gürtel und dem Skabulier (Übergewand mit Kapuze). Der Novize ist Lernender – d.h. er wird Schritt für Schritt mit Spiritualität und dem Alltagsleben vertraut gemacht. Dabei soll er nicht gedrängt werden, denn nur was langsam wächst , wächst auch in die Tiefe. Das Noviziat dauert mindestens 1 bis 2 Jahre. Auch ein Noviziat außerhalb des Klosters ist in Ausnahmefällen möglich – hierbei gilt aber dasselbe wie beim Postulanten. Das Noviziat kann verlängert werden, wenn der Novize es wünscht oder der Konvent es für erforderlich hält.

Zeitliche Profeß (Gelübde)

Mindestens  2 bis 5 Jahre.  Zeitliche Gelübde sind im Gegensatz zum Postulat oder Noviziat außerhalb nicht möglich. Der Bruder mit zeitlicher Profeß hat nun fast alle Rechte und Pflichten eines ”ewigen” Bruders. Der Bruder soll sich den Abschnitt seiner zeitlichen Bindung selber einschätzen, denn er sollte diese Zeit möglichst auch durchhalten. Anders als im Postulat oder Noviziat, daß er jederzeit aus eigenem Willen beenden kann. Die zeitliche Profeß kann mehrmals verlängert werden.

Ewige Gelübde

Die feierliche ewige Profeß kann abgelegt werden, wenn der Bruder sich für immer binden möchte. Dies macht er mit sich vor Gott ab. Es bedarf aber auch die Zustimmung des Konventes. Die ewige Profeß ist vergleichbar mit der Ehe, die nur der Tod scheiden kann.